Trump-Tiraden und Hate Speech - Kaufgelegenheiten bei Facebook und Twitter


Präsident Trump nutzt den Kurznachrichtendienst Twitter, um seine Botschaften weltweit zu verbreiten. Jetzt sind die Beiden allerdings an einander geraten, was für Anleger interessante Konsequenzen haben kann. Präsident Trump hatte immer den offen ausgesprochenen Verdacht, dass die sozialen Medien ihn diskriminieren. Vor einigen Wochen kochte das dann über, indem Twitter 2 Tweets des Präsidenten über Briefwahl mit Kommentaren versah. Twitter machte darauf aufmerksam, dass Trump sich bitte um die Tatsachen bei der Briefwahl kümmern möge. Als Antwort verlangte Trump von verschiedenen Regierungsstellen, einige der Schutzmaßnahmen zugunsten von Twitter und anderen Online Plattformen unter der Sektion 230 des Communications Decency Act zu streichen.

Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1996 und regelt die Verbreitung von Nachrichten online. Die Sektion 230 definiert Internet Plattformen nicht als Verlage, sondern als Dienstleister. Damit sind sie nicht für den Inhalt dessen verantwortlich, was über die Plattform vertrieben wird. Sie sind damit Telefongesellschaften wie AT&T oder Verizon gleichgestellt, die auch nicht dafür verantwortlich sind, wenn jemand über sein Telefon Hassparolen verbreitet. Und wenig überraschend verlor dann die Aktie von Twitter 9 Prozent innerhalb von 3 Tagen.

Viele Beobachter sehen die Sektion 230 als Gewährleistung der freien Meinungsäußerung. Das Gesetz regelt nicht nur die großen Social Media Gesellschaften, sondern auch andere, die Kommentare verbreiten, wie etwa Trip Advisor, Expedia, Airbnb Ebay. Und deren Geschäft würde sicher beeinträchtigt, wenn sie für den Inhalt ihrer Nutzerkommentare verantwortlich gemacht werden würden.

Big Tech wird immer mächtiger

Präsident Trump ist damit nicht allein. Beide Seiten des politischen Spektrums sehen die großen Technologieunternehmen als zu mächtig an. Alle diese Überlegungen über eine stärkere Regulierung der Technologieunternehmen sind von der Coronakrise erstmal in den Hintergrund gedrängt worden. Denn in der Krise zeigte sich, wie wertvoll die Dienste dieser Unternehmen für Leute sind, die gezwungenermaßen zu Hause bleiben müssen und daher sehr viel Unterstützung der Bevölkerung genießen. Diese Art Waffenstillstand scheint aber jetzt vorbei zu sein.

Elizabeth Warren, die Senatorin von Massachusetts, forderte während ihres Wahlkampfes um die Nominierung der Demokraten in der Präsidentschaftswahl die Aufspaltung von Amazon, Facebook und Alphabet.

Biden will Sektion 230 ganz abschaffen

Joe Biden, der Kandidat der Demokraten für die Präsidentenwahl, hat sogar vorgeschlagen, die Regelung der Sektion 230 ganz abzuschaffen. Hier ist also reichlich Konfliktpotential vorhanden, das sich über den Aktien der beteiligten Unternehmen täglich entladen könnte.

Nachdem der Wahlkampf um die Präsidentschaft allmählich in Schwung kommt, ist hier mit weiteren Attacken des Präsidenten oder auch anderer Politiker, denen diese Situation ebenfalls nicht passt, zu rechnen.

Dies könnte die Aktie von Twitter, aber auch Facebook und vielleicht sogar noch einige andere empfindlich treffen, je nach der Schwere der Angriffe. Die Regelungen der Sektion 230 sind allerdings in verschiedenen Verfahren von den Gerichten immer wieder bestätigt worden. Daher ist unwahrscheinlich, dass am Ende des Tages und wenn sich der Pulverdampf verzogen haben wird, das Geschäft von Twitter oder Facebook dauerhaft Schaden nimmt.

Kurzzeitige Schwäche zum Kauf nutzen

Anleger sind daher nach unserer Meinung gut beraten, die Aktien zu halten und bei Schwäche Facebook, die aus unserer Sicht das interessantere Papier sind, aufzustocken. Facebook hat in den letzten 5 Jahren einen jährlichen Gewinnzuwachs von 42 % erzielt. Für die nächsten 5 Jahre nehmen Analysten einen jährlichen Zuwachs um 16 % an. Im Zuge der guten Geschäftsentwicklung, nicht zuletzt durch die Entwicklungen der Coronakrise, ist der Kurs dieses Jahr um 15 % und in den letzten 12 Monaten um 25 % gestiegen. Eine mögliche Schlacht um die Informationsfreiheit der Sektion 230 könnte daher für Facebook-Aktien eine interessante langfristige Einstiegsgelegenheit bieten.

 

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